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BVerwG, 25.05.1976 - II B 70.75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.10.1975 - 150 III 74
- BVerwG, 25.05.1976 - II B 70.75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.01.1969 - II B 50.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 2 B 70.75
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche und höchstrichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.68 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 2 B 70.75
Dabei erfordert es die gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer obliegende Darlegungspflicht, daß innerhalb der Beschwerdefrist wenigstens eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage, die sich im Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweisen würde, konkret bezeichnet und außerdem der Grund angeführt wird, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII B 78/61] [91] und ständige Rechtsprechung).